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   OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23   

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OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23 (https://dejure.org/2023,40233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2023 - 7 ORs 27/23 (https://dejure.org/2023,40233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2023 - 7 ORs 27/23 (https://dejure.org/2023,40233)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 130 Abs 3 StGB
    Keine Volksverhetzung bei Tragen eines selbstgebastelten "Judensterns" mit Aufschrift "Nicht geimpft"

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  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23
    Kriterien der Auslegung sind neben dem Wortlaut der Äußerungen und ihrem sprachlichen Kontext auch sämtliche nach außen hervortretende Begleitumstände, namentlich die etwa erkennbare politische Grundhaltung der Zuhörer und ihr Vorverständnis, aber auch die nach dem objektiven Empfängerhorizont deutlich werdende Einstellung des sich Äußernden (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15 = NStZ 2017, 146).
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so gebietet eine am Grundrecht der Meinungsfreiheit und dem Zweifelssatz ausgerichtete Auslegung auf die günstigere Deutungsmöglichkeit abzustellen, wenn diese nicht ihrerseits ausgeschlossen ist (BGH a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 10569/95 = NJW 2001, 61, 62; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 = BeckRS 2020, 52510 Rn 7; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Februar 2023 - 1 Ss 166/22).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so gebietet eine am Grundrecht der Meinungsfreiheit und dem Zweifelssatz ausgerichtete Auslegung auf die günstigere Deutungsmöglichkeit abzustellen, wenn diese nicht ihrerseits ausgeschlossen ist (BGH a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 10569/95 = NJW 2001, 61, 62; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 = BeckRS 2020, 52510 Rn 7; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Februar 2023 - 1 Ss 166/22).
  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23
    Maßgeblich war vorliegend jedoch nicht ein von der ständigen Rechtsprechung anerkanntes Verständnis des Tatbestandsmerkmals des "Verharmlosens" im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 = NJW 2005, 689, 691), sondern die von der erkennenden Kammer vorgenommene (vertretbare) Würdigung der zutage getretenen Gedankenäußerung im Einzelfall.
  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23
    Die Vorlegungspflicht wird lediglich im Falle einer beabsichtigten Abweichung in entscheidungserheblichen Rechtsfrage ausgelöst (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 AR (VS) 2/99 = NStZ 2000, 222).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22

    Veröffentlichung eines Judensterns mit den Worten "Nicht geimpft" auf Facebook

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23
    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so gebietet eine am Grundrecht der Meinungsfreiheit und dem Zweifelssatz ausgerichtete Auslegung auf die günstigere Deutungsmöglichkeit abzustellen, wenn diese nicht ihrerseits ausgeschlossen ist (BGH a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 10569/95 = NJW 2001, 61, 62; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 = BeckRS 2020, 52510 Rn 7; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Februar 2023 - 1 Ss 166/22).
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